Kirchweih-Juniorenfußballturniere (28. Juli 2019)
Passen Jugendfußballturniere und Kirchweih zusammen? Diesen Spagat schaffte heuer erneut die Sportgemeinschaft Rüsselbach. Schauplatz war das Sportgelände des Sportvereins. Neben den Kirchweihangeboten gab es gleich drei Fußball-Turniere für die jüngeren Jahrgänge: Bambini, F1 und E1. Eine weitere Abteilung der SG Rüsselbach trug zum Gelingen der Kirchweih- und Sportveranstaltung bei, und zwar die sehr aktive Kindertanzabteilung des Vereins unter Federführung von Larisa Gutenberg. Erfreulich, dass viele kleinere aber auch etwas größere Mädchen und Jungs sich dem Kindertanz widmen. Mit viel Eifer und Geduld wurden die eingeübten Tanzfolgen während einer Turnierpause vorgetragen.
Die drei Jugendturniere wurden von Kay Seltmann, Yvonne Barth und Karsten Feddersen vorbereitet und betreut. Bei den Bambinis (Jahrgang 2013 und jünger) spielten die Mannschaften ASV Forth, SV Gößweinstein, SK Heuchling und SG Rüsselbach um die Punkte und den Sieg. Das Bambini-Turnier konnte der Gastgeber für sich entscheiden.
Beim F1-Turnier kämpften fünf Mannschaften um den Siegerpokal: SK Lauf, TSV Neunhof, SV Schwaig, SG Rüsselbach, SG Velden und SV Schwaig. Das F1-Turnier entschied SV Schwaig für sich.
Das E1-Turnier konnte auch die SG Rüsselbach für sich entscheiden. Gegner waren der FC Büg, FC Burk, der TSV Neunhof und die SG Rüsselbach.
Vor den jeweiligen Siegerehrungen informierte der Sprecher des Gräfenberger Sportbündnisses über das Leitmotiv des Gräfenberger Sportbündnisses: Fairness, Respekt und Toleranz im Sport und im Alltag. Als fairste Turniermannschaft zeichneten sich aus:
Bambini: SV Gößweinstein
F1-Jugend: SK Lauf
E1-Jugend: FC Büg
Die Siegerehrungen übernahmen Kay Seltmann und Yvonne Barth. Die siegreichen Mannschaften erhielten jeweils einen Pokal und alle Spielerinnen und Spieler ein kleines Erinnerungsgeschenk.
Turnsieger
Bambini: SG Rüsselbach
F1-Jugend: SV Schwaig
E1-Jugend: SG Rüsselbach
Impressionen vom Kirchweih-Turnier
Anmerkung zu einigen Bildern: Verwischen der einiger Bilder, bei denen nicht bekannt ist, ob eine Einverständniserklärung für eine Veröffentlichung von den Erziehungsberechtigten vorliegt.